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WP I (Klasse 6)

Am Ende der Klasse 5 haben die Kinder ein Jahr das Gymnasium besucht und stehen vor der Wahl der zweiten Fremdsprache.

Die Schülerinnen und Schüler haben schon einen gewissen Zeitraum zur Verfügung gehabt, um mögliche Probleme beim Übergang von der Grundschule zum Gymnasium zu überwinden und sich in die neue Schulform gut einzuleben

Ein wesentliches Merkmal gymnasialer Bildung ist die Beschäftigung mit Sprachen - der Muttersprache und Fremdsprache

Das menschliche Individuum wird durch das kulturelle Leben der Gesellschaft mit geprägt und soll nicht zuletzt durch die Schule befähigt werden, sich aktiv am kulturellen Leben zu beteiligen

Erziehung und Unterricht streben daher eine solche kulturelle Kompetenz an.

Dazu bedarf es im Unterricht der Auseinandersetzung mit der menschlichen Kulturtätigkeit und insbesondere mit der Sprache, den vielfältigen sprachlichen Ausdrucksformen im täglichen Umgang, im Handel, in Wissenschaft und Technik und vor allem in der Literatur. Dazu kommt eine sorgfältige Analyse sprachlicher Strukturen in der Muttersprache und in den Fremdsprachen.

Sprachfähigkeit und Sprachkompetenz sind eine unabdingbare Voraussetzung für das menschliche Denken und Erkennen und für alle Formen zwischenmenschlicher Kommunikation.

Deswegen gehört das Erlernen einer zweiten Fremdsprache zum Pflichtbereich gymnasialer Bildung und ist notwendige Voraussetzung für das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife.

R.L. S. 23

„Mit dem Erlernen der zweiten Fremdsprache wird den Schülerinnen und Schülern ein weiterer Zugang zur Wirklichkeit über die Begegnung mit der Sprache und Kultur anderer Länder erschlossen."

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